Seit dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20%, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 konnten Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings bis 2008 maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.
Die wichtigsten Voraussetzungen!
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Steuerliche Abzug ist möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.