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Vermieter darf Heizkosten nicht falsch verteilen und Mieter auf Kürzungsrecht verweisen

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Vermieter darf Heizkosten nicht falsch verteilen und Mieter auf Kürzungsrecht verweisen

 

Muss der Vermieter die Heizkosten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV zu 70 Prozent nach Verbrauch verteilen, darf er nicht stattdessen einen anderen Maßstab wählen und den Mieter darauf verweisen, die fehlerhafte Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.

Mehr zum Sachverhalt gibts hier: Link