Neben dem Wohngebäude soll ein Nebengebäude mit Abstellräumen und Hausmeisterraum entstehen, sowie der von der Landesbauordnung geforderte Spielplatz im Hofbereich. Das Nebengebäude bietet Platz für Fahrräder und Müllbehälter. Gleichzeitig bildet es die Abgrenzung zum angrenzenden Gewerbe.