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Spatenstich für das Gewerbegebiet bei Kappel-Grafenhausen

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Spatenstich für das Gewerbegebiet bei Kappel-Grafenhausen

 

Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen und der regionale Erschließungsträger "badenovaKONZEPT" haben sich zu einer Partnerschaft zusammengeschlossen:Mit dem Gewerbegebiet Kleinoberfeld III hat "badenovaKONZEPT" zum ersten Mal die Erschließungsträgerschaft für ein Baugebiet der Gemeinde Kappel-Grafenhausen übernommen. Am Freitag, 20. November, fand der Spatenstich für das Gewerbegebiet in kleinem Rahmen statt.

Vorschläge für Straßennamen

Rund 10,3 Hektar Bruttobaulandfläche umfasst das neue Gewerbegebiet. "Platz genug für unsere lokalen Gewerbetreibenden, die expandieren möchten, und auch für überregionale Unternehmen, die von unserer Standortgunst direkt an den europäischen Verkehrsmagistralen im Rheintal profitieren möchten", so Bürgermeister Jochen Paleit beim Spatenstich. "Besonders freue ich mich auch über die Namensvorschläge aus der Bürgerschaft zur Benennung der neuen Straßen im Gewerbegebiet. Auch diese Vorschläge spannen den ganz großen Bogen von altangestammten lokalen Handwerksberufen wie Drechsler-, Glaser-, Sattler-, Küfer-, Schlosser-oder Schuhmacherstraße hin zur Europa-Straße und den im Rheintal wirkenden europäischen Humanisten Beatus-Rhenanus und Erasmus-von Rotterdam. Sogar Planeten wie Jupiter, Saturn und Merkur wurden als Straßennamen vorgeschlagen. Über diese Namensvorschläge wird nun der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden", so Paleit.

Auch der Vorsitzende des Gewerbevereins Kappel-Grafenhausen, Jens Weber, würdigt das Engagement der Gemeinde. So bietet nun Kappel-Grafenhausen mit dem neuen Gewerbegebiet großen wie kleinen Unternehmen vielfältige Gewerbeflächen, verkehrsgünstig optimal gelegen, für die unterschiedlichsten Anforderungen und Wünsche: „Das ist Perspektive für Gewerbe in Rheinkultur".

Die verkehrliche Anbindung in das neue Gewerbegebiet erfolgt über die bestehenden Erschließungen in der Kleinoberfeldstraße sowie der Straße In den Rittmatten. Um im Falle einer Baustelle, eines Unfalls oder ähnlichem eine Notzufahrt vorhalten zu können, wird die Notzufahrt zur westlich liegenden Fabrikstraße miteingeplant. Diese soll jedoch in keinem Fall als reguläre Zufahrt dienen.

Author Rembert Graf Kerssenbrock / Bild Gemeinde