Friday, der 29 März 2024
 
 

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Freiberufler? Gewerbetreibender? Kleinunternehmer?

Was ist das und ist das wichtig bei der Existenzgründung?

Beate Hackmann

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Freiberufler? Gewerbetreibender? Kleinunternehmer?

 

Diese Fragen kommen immer wieder und die Klärung ist wichtig:

Was ist ein Freiberufler und was ist ein Gewerbetreibender? Was ist ein Kleinunternehmer?

I.Freiberufler

Die Prüfung, ob du als Freiberufler gelistet bist oder anerkannt werden kannst, macht aufgrund von finanziellen und formellen Erleichterungen vor dem Start in die Selbständigkeit Sinn.

Ein Freiberufler verkauft selbst geschaffene Leistungen

Die Freiberufler sind laut Definition in § 18 des Einkommensteuergesetzes (die so genannten Katalogberufe): …selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Bei nicht genannten, aber ähnlichen Berufen entscheidet das Finanzamt, ob er dazugehört.

Geprüft wird:

  1. Erbringt der Unternehmer ausschließlich individuelle Leistungen und verzichtet auf Handel und Serienproduktion?
  2. Ist die Tätigkeit eine künstlerische Tätigkeit oder erfordert sie eine Hochschulausbildung?
  3. Kommt der Ertrag des Unternehmers ausschließlich aus seiner persönlichen Leistung, nicht etwa aus Handelsspannen / Provisionen?

Ein Nein bei einer der Fragen bedeutet, dass du vermutlich kein Freiberufler bist. Selbst, wenn dein Beruf als Katalogberuf aufgeführt ist.

Rechtsformen für Freiberufler sind üblicherweise Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR oder Partnergesellschaften.

Deine Vorteile als Freiberufler:

  • Geringerer organisatorischer Aufwand gegenüber dem Finanzamt
  • Einnahmen-Überschussrechnung statt Jahresabschlüssen auch oberhalb der üblichen Grenze
  • Keine Gewerbeanmeldung (aber Information an das Finanzamt über deine Freiberuflichkeit)
  • Künstlersozialkasse statt sonstiger Sozialversicherungen
  • Eigene Versorgungswerke
  • Kein Zwangsmitglied bei der IHK
  • Keine Gewerbesteuer

Achtung:
Das Finanzamt prüft den Freiberufler-Status. Denke daran, wenn deine Geschäftstätigkeit sich verändert, droht dir ggf. die Nachzahlung der Gewerbesteuer.

 

II.Selbständige Gewerbetreibende
Du bist KEIN Freiberufler und übst eine regelmäßige selbständige Tätigkeit aus, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Kurzum das, was wir normal unter Selbständigen beziehungsweise Unternehmern verstehen.

Dir stehen grundsätzlich alle Rechtsformen offen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich. In der Regel Zwangsmitgliedschaft bei der IHK bzw. sonstigen Kammern.

Steuerliche Besonderheiten gibt es nicht. Bei Personengesellschaften erfolgt die Buchhaltung und Rechnungslegung entsprechend den üblichen Vorschriften (Einnahmen-Überschussrechnung statt Bilanz mit doppelter Buchführung, sofern der Jahresumsatz nicht über 500.000 Euro und der Gewinn nicht über 50.000 Euro beträgt.

 

  1. Kleinunternehmer / Kleingewerbetreibende

Gewerbesteuer muss für Kleingewerbetreibende und GbRs als Kleinunternehmer aufgrund der Freibeträge von 24.500 € nicht gezahlt werden.

Es gibt umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Das kommt auf die Geschäfte an, die du treibst. Es gibt auch unterschiedliche Umsatzsteuer-Sätze. Im Zweifel frag deinen Steuerberater, um ärgerliche Nachzahlungen zu vermeiden.

Umsatzsteuerpflichtig bist du grundsätzlich nicht, wenn du nicht im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz erzielt hast und im laufenden Geschäftsjahr mit nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz rechnest.

Umsatzsteuerfreiheit ist aber nicht immer ein Vorteil! Wenn du dich erst gegen die Umsatzsteuer-Veranlagung entscheidest, bedenke, dass du bei Überschreiten der Grenzen deinen Kunden mehr Geld abnehmen musst, damit du die Umsatzsteuer bezahlen kannst. Oder bei gleichen Preisen verdienst du halt weniger. Außerdem kannst du die Umsatzsteuer auf deine „Einkäufe“ nicht als Vorsteuer abziehen, was für manche jungen Unternehmen aber sehr vorteilhaft ist zum Beispiel wegen der Anfangsinvestitionen.

Meist ist die Kleinunternehmer-Regelung ohnehin nur eine Übergangslösung. Lass dich vom Steuerberater bei deinen Überlegungen unterstützen, nachdem dein Businessplan fertig ist.

Entscheidest du dich sofort dafür, Umsatzsteuerpflichtig zu werden, kannst du das im steuerlichen Erfassungsbogen angeben, der mit der Selbständigkeit kommt. Oder du holst dir deine Umsatzsteuer-Identnummer beim Finanzamt oder online.