UNESCO-Entscheid trifft Konditoreien und Hobbybäcker in der Ortenau unvorbereitet - Backlizenz, Prüfungskommission und empfindliche Strafen ab sofort Pflicht.
Es ist eine Nachricht, die in der Ortenau wie eine Bombe eingeschlagen hat: Die UNESCO hat die Schwarzwälder Kirschtorte mit sofortiger Wirkung in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen. Was zunächst wie eine freudige Ehrung klingt, hat jedoch einen Haken - einen sehr grossen.
Denn laut dem gestern in Paris verabschiedeten „Protokoll zum Schutz kulinarischen Weltkulturerbes" (PSKW) ist die gewerbliche wie private Herstellung der Torte ab sofort nur noch mit einer offiziellen UNESCO-Backlizenz gestattet. Wer ohne Zertifikat Kirschen auf Sahne drapiert und das Ganze mit Schokoröllchen bestreut, riskiert empfindliche Strafen.
Die Tinte unter dem UNESCO-Beschluss war kaum trocken, da rückte gestern Morgen um 7:30 Uhr eine dreiköpfige Prüfungskommission in der Lahrer Innenstadt aus. Ziel: die Konditorei „Süsses Eck" in der Bismarckstrasse, wo gerade frische Kirschtorten für das Osterwochenende vorbereitet wurden.
„Die haben einfach die Küche betreten, meiner Auszubildenden den Spritzbeutel aus der Hand genommen und gefragt, wo unsere Lizenz hängt", berichtet Inhaberin Monika Zähringer noch immer sichtlich aufgewühlt. „Ich habe 31 Jahre Kirschtorte gebacken. Meine Mutter hat Kirschtorte gebacken. Meine Grossmutter hat Kirschtorte gebacken. Und jetzt soll ich plötzlich eine Prüfung ablegen?"
Die Kommission beschlagnahmte vorsorglich zwei fertige Torten als „Beweismittel" und hinterliess einen Aufkleber an der Kühlvitrine: „Geprüft - Lizenz ausstehend." Das Gebäck, so heisst es, befinde sich derzeit in einem klimatisierten Sicherheitslager in Freiburg.
Die UNESCO-Backlizenz für die Schwarzwälder Kirschtorte ist in drei Stufen erhältlich:
| Torte ohne Lizenz gebacken (Erstverstoß) | 250 Euro |
| Kirschwasser-Anteil unter 2 cl pro Portion | 180 Euro |
| Verwendung von Fertigsahne aus der Dose | 400 Euro |
| Schokoröllchen aus dem Ausland (nicht Schwarzwälder Herkunft) | 320 Euro |
| Gewerbsmässiger Wiederholungsverstoß | bis zu 12.000 Euro |
Der Aufschrei in der Ortenau ist gross. In Achern haben sich bereits 340 Hobbybäckerinnen und -bäcker in einer Whatsapp-Gruppe zusammengeschlossen und fordern „Backen ohne Bürokratie". In Gengenbach plant der örtliche Backverein für Samstag eine Mahnwache vor dem Rathaus - mit selbst gebackener Kirschtorte, versteht sich, solange noch keine Kommission auftaucht.
Auch Bürgermeister Bernd Bruder aus Ohlsbach meldete sich zu Wort: „Ich habe nichts gegen Weltkulturerbe. Aber wenn meine Frau an Weihnachten keine Kirschtorte mehr backen darf ohne Prüfungszeugnis, dann hat die UNESCO ein Problem mit mir."
Selbst im Europaparlament in Strassburg - nur einen Katzensprung von Kehl entfernt - sorgt der Beschluss für Verwirrung. Die elsässische Abgeordnete Marie-Claire Schmitt soll gefragt haben, ob die Regelung auch für die „Forêt-Noire"-Version gelte, die traditionell mit Cognac statt Kirschwasser zubereitet wird. Die Antwort der UNESCO steht noch aus.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat mitgeteilt, dass die ersten Prüfungstermine für die Backlizenz Stufe Bronze ab dem 15. April 2026 in Offenburg angeboten werden. Anmeldungen seien ab sofort möglich - die Liste sei jedoch bereits jetzt „unerwartet lang".
Regio-Ortenau.de bleibt für Sie am Ball und berichtet weiter über die Entwicklungen rund um das süsseste Weltkulturerbe aller Zeiten.
Dieser Artikel ist unser Aprilscherz 2026. Alles frei erfunden - die Schwarzwälder Kirschtorte darf selbstverständlich weiterhin ohne Lizenz und ohne Strafe gebacken werden. Wir wünschen einen schönen 1. April - und viel Spass beim Backen!