Referenzen Dusche & WC
Manchesmal hilft schon ein kleines \"Highlight\", um gerade kleinere Bäder, Toiletten oder Gästeduschen ein bischen mehr Glanz und Moderne zu geben. ... zur Galerie
Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten
- für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro
- Wartungskosten für die Heizanlage in Höhe von 400,00 Euro
- und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen.
Der Steuerbonus rechnet sich wie folgt:
4.600 € + 400 € + 200 € = Gesamt 5.200 €
x 20 Förderung = 1.040 € Steuerbonus
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks 01/2010