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pflege-ost - Carolin Kühne
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Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen ...
Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. 

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers auf der Grundlage des §42 SGB XI und §61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII. Angehörigen ermöglicht die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Entlastung, oder bereitet den zu pflegenden Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Voraussetzung für die Kurzzeitpflege ist, dass eine häusliche Pflege nicht möglich ist und eine teilstationäre Pflege (teilstationär bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Versorgungsangebotes. Teilstationäre Versorgungseinrichtungen, die oft als Tageskliniken organisiert sind, können einen Betreuungsbedarf erfüllen, der für rein ambulante Pflege zu hoch wäre) alleine nicht ausreicht.

Leistungen
Verhinderungspflege
Von der Verhinderungspflege spricht man, wenn: Die zu pflegende Person zuhause betreut wird. Die reguläre Pflegeperson (Angehörige, Verwandte, Freunde etc.) verhindert ...
Verhinderungspflege

Von der Verhinderungspflege spricht man, wenn:

  • Die zu pflegende Person zuhause betreut wird.
  • Die reguläre Pflegeperson (Angehörige, Verwandte, Freunde etc.) verhindert ist.
  • Die Pflege ersatzweise von einer anderen Person ausgeführt wird.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (und dementsprechende staatliche Leistungen) können z.B. Rehamaßnahmen, Pflegekursteilnahmen oder auch Urlaub, Theaterbesuche und weitere „Pflegeverhinderungen“ sein. Es muss allerdings nicht zwingend ein Grund für die Verhinderung angegeben werden! Um die Leistungen einer Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen muss darüber hinaus: 

  • Mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (z.B. Angehörige, Freunde etc.) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn wird meist mit Genehmigung der Pflegestufe gleichgesetzt.
Leistungen
Stundenweise Betreuung
Die stundenweise Seniorenbetreuung unterstützt Sie dabei, den Alltag zu bewältigen und sind eine täglich festgelegte „Pause“ für die Pflegenden oder aber eine Kom ...
Stundenweise Betreuung

Die stundenweise Seniorenbetreuung unterstützt Sie dabei, den Alltag zu bewältigen und sind eine täglich festgelegte „Pause“ für die Pflegenden oder aber eine Komplettlösung für nicht stark Pflegebedürftige. Die Leistungen der Stundenweise Seniorenbetreuung sind sehr breit gefächert, wie:

  • Alltagstätigkeiten und auch Begleitung zum Arzt, Gottesdiensten etc.
  • Gesellschaft leisten und auch Gestaltung von Freizeitaktivitäten.
  • Mobilisierung und Spaziergänge.
  • Nachtbereitschaft und Unterstützung der Grundpflege.

Diese Pflegekräfte werden sowohl von ambulanten Pflege- als auch Betreuungsdiensten vermittelt. Es gibt auch selbständige Seniorenbetreuer oder freiwillig Engagierte. Die Kosten hierfür belaufen sich meist auf etwa 15-30 Euro pro Stunde, wobei oft auch Fahrtkosten, bestimmte Freizeitaktivitäten und sonstige Zusatzkosten berechnet werden.

Leistungen
Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) ...
Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei der Pflege im eigenen Haushalt. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, um z.B. Beruf und Pflege besser organisieren zu können. Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste erstreckt sich über Bereiche wie:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Ernährung, Forderung der Beweglichkeit.
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Hilfe bei der Orientierung, Gestaltung des Alltages oder Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
  • Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie beispielsweise Medikamentenvergabe, Verbandswechsel, Injektionen.
  • Beratung der Pflegebedürftigen und Angehörigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung, Fahrdienste, Krankentransporte.
  • Hilfe bei der Haushaltsführung wie Kochen oder Wohnungsreinigung.
Leistungen
24h Pflege
Definition Streng genommen könnte man unter 24-Stunden-Betreuung verstehen, es handele sich um eine rund-um-die-Uhr Intensivpflege. Jedoch haben sich die Begriffe wie „24 Stu ...
24h Pflege

Definition

Streng genommen könnte man unter 24-Stunden-Betreuung verstehen, es handele sich um eine rund-um-die-Uhr Intensivpflege. Jedoch haben sich die Begriffe wie „24 Stunden Pflege“, „24h häusliche Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“ und weitere in der Branche durchgesetzt. Die korrekte Bezeichnung dieser Dienstleistung im Sinne der Seniorenbetreuung und Altenpflege lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, kurz BihG. Das heißt, die pflegebedürftige Person benötigt eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, welche von einer Hilfskraft bzw. Betreuungsperson gewährleistet wird.

Trotz der Begrifflichkeit „24 Stunden“ ist eine Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden pro Tag durchgängig tätig. Dies verbietet auch das deutsche Arbeitszeitgesetz. Wichtig sind auch die Freizeitregelungen und der Arbeitnehmerschutz, welche das deutsche Gesetz verlangt. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten im Durchschnitt 40 Stunden in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was einer Arbeitszeit von etwa 6 Stunden pro Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort im Haushalt anwesend ist und jederzeit unterstützen kann. 

Das Entsendemodell

Das Entsendemodell hat sich mittlerweile als das am häufigsten angewendete Modell zur Beschäftigung von Pflegekräften im Haushalt etabliert. Sie treten hier als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für die zu pflegenden Person. Diese deutsche Vermittlungsagentur wird beauftragt, eine geeignete Pflegekraft zu finden, welche der individuellen Situation, der Pflegestufe und den persönlichen Wünschen des zu Pflegenden gerecht wird. Diese Agenturen arbeiten mit osteuropäischen Firmen zusammen, bei denen die Pflegekräfte entweder fest angestellt sind oder einen sog. Auftragsvertrag unterzeichnen (nur in Polen anwendbar).

Für einen vorher bestimmten Zeitraum wird die Pflegekraft in den Haushalt entsandt und alle steuerlichen Pflichten und Sozialabgaben werden vom ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Alle Pflegekräfte sind damit haftpflicht- und krankenversichert. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines sog. A1-Formulars. Dies wird von der ausländischen Sozialversicherungsanstalt nur ausgestellt, wenn alle steuerlichen Rahmenbedingungen legitimiert sind. Aus diesem Grund ist es immer sehr wichtig, dass die deutsche Vermittlungsagentur eng mit den osteuropäischen Dienstleistern zusammenarbeitet und diese persönlich kennen.

Leistungsumfang einer osteuropäischen 24-Stunden-Pflegekraft

Untenstehend haben wir Ihnen einige Punkte des Leistungsumfanges einer osteuropäischen Pflegekraft zusammengefasst. Natürlich beschränkt sich die Leistung nicht auf die angeführten Punkte und soll Ihnen nur eine Richtung vorgeben, wie und in welchem Ausmaß die Betreuungskraft unterstützen kann und darf.

Grundpflege: Unterstützung der täglichen Körperpflege (Waschen, Baden, Haarpflege, Mundhygiene), Hilfestellung beim Toilettengang, Füttern und allgemeine Unterstützung bei der Vereinnahmung von Essen und Trinken, Erinnerung an die Medikamenteneinnahme u.a. Wichtig zu beachten ist hier, dass die Grundpflege, wie sie auch von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn ausgeführt werden darf, erlaubt ist, jedoch nicht die Behandlungspflege. Bei der Behandlungspflege handelt es sich rein um medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes (hierzu gehören u.a. das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung von offenen Wunden und Injektionen) und somit bedarf es einer medizinischen Ausbildung. Zwar haben einige osteuropäische Pflegekräfte entsprechende Ausbildungen, diese werden aber oft in Deutschland nicht anerkannt, womit eine Behandlungspflege auch ihnen nicht gestattet ist.

Hauswirtschaft: Erledigungen im und für den Haushalt wie Einkaufen und Kochen, Putzen der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Versorgung von Haustieren und Zimmerpflanzen-Pflege.

Betreuung: Begleitung zum Arzt/ Friseur/ Tagesfplege/ Behörden etc., Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten und Ausflügen, Gesellschaft leisten und miteinander Gespräche führen, Ansprechpartner sein, Unterhaltung durch aktivierende Spiele oder Vorlesen, nach Möglichkeit aktive Einbeziehung der zu pflegenden Person in die häuslichen Tätigkeiten. 

Mobilisierung: Lagern, Mobilisierung nach Therapeutenanleitung, Unterstützung bei Spaziergängen und weiteren Aktivitäten bei welchen eine mobilisierende Unterstützung wichtig ist, Hilfestellung beim An- und Auskleiden.