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Die F-Gase-Verordnung 2026: Was sich für Betreiber von Kälteanlagen ändert

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Die F-Gase-Verordnung 2026: Was sich für Betreiber von Kälteanlagen ändert

 

Die EU verschärft die Regeln für fluorierte Treibhausgase weiter. Was bedeutet das konkret für Ihre Klimaanlage oder Kühlanlage? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und Handlungsoptionen.

März 2026, Lahr: Es ist ein Thema, das viele Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen betrifft – und das trotzdem viel zu wenige auf dem Schirm haben: Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase verschärft seit ihrem Inkrafttreten am 11. März 2024 schrittweise die Regeln für gängige Kältemittel. Für Betriebe in der Ortenau wird das zunehmend spürbar – bei Preisen, Verfügbarkeit und Betreiberpflichten.

„Die Verknappung der Kältemittel ist bereits Realität", sagt Mathias Ulmer von UPC Cooltec aus Lahr. Der Kältetechnik-Experte mit 40 Jahren Branchenerfahrung erlebt die Auswirkungen täglich: „Wo wir früher 40 oder 50 € pro Kilo Kältemittel berechnet haben, geht es je nach Typ inzwischen Richtung 300 €. Es gibt immer weniger Frischware, dafür aufbereitetes Kältemittel zu hohen Preisen."

Hintergrund: Die EU reduziert über ein Quotensystem die am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW). Laut Umweltbundesamt liegt die zulässige Höchstmenge für 2025–2026 bei rund 42,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. In der nächsten Stufe 2027–2029 wird diese Menge auf etwa 21,7 Millionen Tonnen nahezu halbiert. Ab 2050 ist der vollständige Ausstieg vorgesehen.

Konkret bedeutet das:

  • Seit 1. Januar 2025: Serviceverbot für Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 (betrifft R404A und R507A)
  • Seit 1. Januar 2026: Diese Kältemittel dürfen auch in stationären Klima- und Wärmepumpenanlagen nicht mehr verwendet werden
  • Ab 2032: Einschränkungen für Kältemittel mit GWP ≥ 750 (u.a. R134a, R407C, R410A)

Wussten Sie schon? 5 Fakten zur F-Gase-Verordnung

  • Verordnung (EU) 2024/573 ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und ersetzt die alte Verordnung von 2014
  • Phase-out bis 2050: Die zulässige HFKW-Menge wird schrittweise auf Null reduziert
  • Quotenhalbierung ab 2027: Von rund 42,9 auf 21,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
  • Betreiberpflichten: Dichtheitskontrollen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, Aufzeichnungspflicht über mindestens 5 Jahre
  • Natürliche Alternativen: Die Branche kehrt zu CO2 (R744), Ammoniak (R717) und Propan (R290) zurück

„Man geht auf Propankältemittel, entzündliche Kältemittel oder zurück zu Ammoniak, wie man es vor 100 Jahren hatte", erklärt Ulmer. „Das kommt alles wieder – Stoffe, von denen wir uns vor 30, 40 Jahren getrennt haben."

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Besonders hart trifft die Umstellung kleinere Betriebe. Während große Handelsketten wie Edeka, Aldi oder Lidl beim Umbau auf umweltverträglichere Anlagen Fördergelder erhalten – laut Ulmer teilweise im sechsstelligen Bereich –, stehen kleine Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe vor einer finanziellen Herausforderung. „Die können sich einen kompletten Umbau oft nicht leisten", weiß Ulmer aus der Praxis. „Und die gestiegenen Kältemittelpreise können sie im Wettbewerb nicht eins zu eins weitergeben."

Für Betreiber von Kälteanlagen gelten zudem erweiterte Pflichten: Regelmäßige Dichtheitskontrollen sind ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent vorgeschrieben, ab 500 Tonnen müssen Leckage-Erkennungssysteme installiert sein. Alle Kältemittel-Nachfüllungen, Prüfungen und Rückgewinnungen müssen lückenlos dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Was können Betreiber jetzt tun?

Experten empfehlen als ersten Schritt eine Bestandsaufnahme: Welche Kältemittel sind in welchen Anlagen im Einsatz? Welcher GWP-Wert liegt vor? Welche Fristen greifen? UPC Cooltec als Meisterbetrieb mit Erfahrung in allen Anlagengrößen – von 100 Watt bis 1.000 Kilowatt – kann Betreibern bei dieser Einschätzung helfen.

„Die Sorge ist, dass der Gesetzgeber zu schnell und zu stark eingreift", sagt Ulmer offen. „Aber letztendlich müssen wir damit umgehen. Wer jetzt vorausschauend plant, ist besser dran als wer wartet, bis es keine Alternativen mehr gibt."

3 Handlungsempfehlungen für Betreiber

  • 1 Bestandsaufnahme machen: Prüfen Sie, welche Kältemittel in Ihren Anlagen eingesetzt werden und welche GWP-Werte vorliegen – daraus ergeben sich die relevanten Fristen.
  • 2 Zeitplan erstellen: Besonders kritisch wird es ab 2027 (Quotenhalbierung) und 2032 (Serviceeinschränkung für GWP ab 750). Frühzeitige Planung vermeidet Engpässe.
  • 3 Fachbetrieb einbeziehen: Ob Retrofit oder Neuanlage – lassen Sie sich von einem zertifizierten Kältetechnik-Betrieb beraten, welche Optionen für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll sind.

Haben Sie Fragen zur F-Gase-Verordnung und deren Auswirkungen auf Ihre Anlagen? UPC Cooltec aus Lahr berät Betreiber in der Ortenau zu Umrüstung, Wartung und zukunftssicheren Kältemitteln.

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Kurz zusammengefasste FAQ

Was ist die F-Gase-Verordnung 2024 und wann gilt sie?

Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2014. Sie reduziert schrittweise die verfügbaren Mengen an HFKW-Kältemitteln bis zum vollständigen Ausstieg 2050 und verschärft die Betreiberpflichten für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.


Welche Kältemittel sind seit 2025 und 2026 verboten?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Serviceverbot für Kältemittel mit einem GWP-Wert von 2.500 oder höher – betroffen sind insbesondere R404A und R507A. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen diese Kältemittel auch in stationären Klima- und Wärmepumpenanlagen nicht mehr eingesetzt werden.


Welche Kältemittel sind ab 2032 betroffen?

Ab 2032 gelten Serviceeinschränkungen für Kältemittel mit einem GWP-Wert ab 750. Betroffen sind weit verbreitete Typen wie R134a, R407C und R410A. Betreiber entsprechender Anlagen sollten frühzeitig planen, da die Verfügbarkeit dieser Mittel bereits abnimmt.


Wie stark sind die Preise für Kältemittel gestiegen?

Laut Mathias Ulmer von UPC Cooltec Lahr sind die Kältemittelpreise je nach Typ von früher 40–50 € pro Kilogramm auf inzwischen bis zu 300 € gestiegen. Die Verknappung durch das EU-Quotensystem ist bereits spürbar – immer mehr aufbereitetes Kältemittel zu hohen Preisen ersetzt Frischware.


Welche Pflichten haben Betreiber von Kälteanlagen nach der F-Gase-Verordnung?

Betreiber von Kälteanlagen sind ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen verpflichtet. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent muss ein Leckage-Erkennungssystem installiert sein. Alle Kältemittel-Nachfüllungen, Prüfungen und Rückgewinnungen müssen lückenlos dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.


Was passiert ab 2027 mit der Kältemittelversorgung?

Ab 2027 wird die zulässige HFKW-Höchstmenge von rund 42,9 Millionen auf etwa 21,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent nahezu halbiert. Das wird die Verfügbarkeit und Preise gängiger Kältemittel erheblich verschärfen. Betriebe, die jetzt noch nicht umgerüstet haben, sollten spätestens jetzt mit der Planung beginnen.


Welche alternativen Kältemittel gibt es zur HFKW-Umrüstung?

Die Branche kehrt zu natürlichen Kältemitteln zurück: CO2 (R744), Ammoniak (R717) und Propan (R290) gelten als zukunftssichere Alternativen. Diese Stoffe wurden vor Jahrzehnten durch synthetische Kältemittel verdrängt und sind nun aufgrund neuer Sicherheitsstandards und Technik wieder im Einsatz.


Wo erhalten Betreiber in der Ortenau Beratung zur F-Gase-Verordnung?

UPC Cooltec aus Lahr ist ein zertifizierter Meisterbetrieb für Kälte- und Klimatechnik mit 40 Jahren Branchenerfahrung und berät Betreiber in der Ortenau zu Umrüstung, Wartung und zukunftssicheren Kältemitteln – für Anlagengrößen von 100 Watt bis 1.000 Kilowatt. Kontakt: 07821-983979 oder empfang@upc-cooltec.de.