Psychotherapie durch Heilpraktiker
Die langen Wartezeiten für einen Behandlungstermin bei einem Psychologen, Psychotherapeuten bzw. Arzt lassen eine regionale Unterversorgung vermuten. Weniger bekannt ist, daß auch Heilpraktiker (HP) mit voller Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutische Leistungen anbieten können. Die Voraussetzungen dafür werden im Rahmen der Ausbildung zum HP erworben. Allerdings sollte jeder HP gewissenhaft prüfen, ob er sich für die praktische Ausübung dieser speziellen Therapieform tatsächlich eignet. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte HP-Zulassungsform „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“. Während der „voll“ zugelassene HP auch in vollem Umfang (!) psychotherapeutische Leistungen anbieten darf (Ausnahme bei psychiatrischen Erkrankungen), ist das Angebot des „HP für Psychotherapie“ auf psychotherapetische Leistungen beschränkt.
Bei akademisch ausgebildeten Psychotherapeuten bzw. Ärzten erhält der Patient die Behandlung normalerweise von seiner Krankenkasse erstattet – beim HP muß er sie selbst bezahlen, sofern er nicht eine entsprechende Privat- oder Zusatzversicherung hat. Hier stellt sich die Frage: „Was ist mir meine Gesundheit wert“?
Herbert Weiss, Heilpraktiker, Lahr/Schw., Tel. 078219811022
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