Thursday, der 21 November 2024
 
 
Sie befinden sind hier: Startseite > Ortenau > Kohlmann-Bäder-und-Heizungen-GmbH > News
Kohlmann Bäder und Heizungen GmbH
Sanitär, Heizung, Blechnerei
Kanaustr. 13a
79336 Herbolzheim
Fon: 07643-931343
Fax: 07643-931344
 Wir über uns
 Angebote
 News
 Karte
 Homepage
Kundendiensttechniker
Kundendiensttechniker
Herzlichen Glückwunsch Marco Kohlmann zur bestandenen Prüfung zum SHK-Kundendiensttechniker
Kundendiensttechniker

Herzlichen Glückwunsch Marco Kohlmann

zur bestandenen Prüfung zum

SHK-Kundendiensttechniker

Neue Förderrichtlinien
Neue Förderrichtlinien ab 15.08.2022 beim BAFA
Neue Fördersätze ab 15.08.2022 für Einzelmaßnahmen beim BAFA Fördersätze in BEG werden reduziert Anträge für BEG-EM noch bis 14. Aug ...
Neue Förderrichtlinien ab 15.08.2022 beim BAFA

Neue Fördersätze ab 15.08.2022 für Einzelmaßnahmen beim BAFA

Fördersätze in BEG werden reduziert
Anträge für BEG-EM noch bis 14. August nach alten Bedingungen stellen!

Berlin
, 27.07.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern (26. Juli) kurzfristig umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese gelten bereits ab dem 28. Juli 2022 für Programme der KfW. HEUTE (27. Juli) ist der letzte Tag, an dem noch Anträge bei der KfW für Effizienzhäuser (EH) und Effizienzgebäude (EG) nach den alten Bedingungen gestellt werden können. Ab dem 15. August 2022 treffen Änderungen bei der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft. Das heißt, Anträge für den Heizungstausch z.B. für Pelletfeuerungen können nur noch bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen eingereicht werden.
Wichtigste Änderungen im Detail
BEG EM (ab 15. August 2022)
Senkung der Fördersätze
Für Holzfeuerungen sinkt der Standardzuschuss von 35 auf 10 Prozent. Wird eine alte Ölheizung oder – neu – eine alte Nachtspeicher- oder Kohleheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf max. 20 Prozent. Das gilt ebenfalls neu für Gasetagenheizungen und 20 Jahre alte Gasheizungen. Für Erneuerbare Hybridheizungen mit Holz (z.B. Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe) sind max. 35 Prozent Förderung möglich. Für Solarthermie (max. 35 Prozent) und Wärmepumpe (max. 40 Prozent) liegen die Fördersätze höher, wurden aber ebenfalls gekürzt.
Der iSFP-Bonus entfällt für alle Wärmeerzeuger. Der Innovationsbonus für besonders saubere, staubarme Holzfeuerungen entfällt ebenfalls. Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) werden nach derzeitigem Stand nicht geändert.
Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss iSFP Heizungsaustausch Max. Fördersatz
Holzfeuerungen 10 % - 10 % 20 %
EE-Hybrid mit Holzfeuerung 20 % - 10 % 35 % *
Wärme-/ Gebäudenetzanschluss 25 % - 10 % 35 %
Heizungsoptimierung 15 % 5 % - 20 %
Fördersätze BEG EM ab 15. August 2022 (Auswahl), * mit WP-Bonus
 
Streichung der Kreditförderung
Für die BEG EM gibt es nur noch Direktzuschüsse, keine Kreditförderung über die KfW mehr.
Einstellung der Förderung fossiler Heizungen
Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen werden nicht mehr gefördert.
BEG EH/EG (ab 28. Juli 2022)
Die Zuschussförderung wird eingestellt, dafür werden in der Kreditförderung Tilgungszuschüsse mit Zinsvergünstigung gewährt. Auch hier wurden die Fördersätze deutlich gekürzt.
Details erfahren Sie direkt beim BAFA oder dem BMWK.
Neuigkeiten
Solarthermie - Warum sich eine Investition in Solarthermie lohnt.
Änderung bei Antragstellung ab 2018 Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mi ...
Solarthermie - Warum sich eine Investition in Solarthermie lohnt.

Änderung bei Antragstellung ab 2018
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim
BAFA zu beantragen.
Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten
nach der Inbetriebnahme stellen.
Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, gilt eine besondere Regelung.


Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100
Quadratmeter Kollektorfläche zur:

  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung