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Keine Chance geben!

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Keine Chance geben!

 

Weit über 90% der standardmäßig in Deutschland in Wohnungen und Häuser verbauten Fenster und Fenstertüren verfügen über keinen oder kaum einen nennenswerten Einbruchschutz. Diese Bauelemente können innerhalb weniger Sekunden von Einbrechern aufgehebelt und damit geöffnet werden, um in das Gebäude einzusteigen.
 

Auch das hat zur Folge, dass die Einbruchskriminalität in Wohnungen und in Häusern an Häufigkeit nicht nachgelassen hat. Ganz im Gegenteil, sie nimmt stetig zu. Alle drei Minuten wird in Deutschland ein Einbruch begangen. Deshalb ist es wichtig, sein Hab und Gut zu sichern.

Häufig hört man von Mietern oder Wohnungsinhaber Folgendes: „Bei mir wird nicht eingebrochen, weil bei mir nichts zu holen ist. Deshalb brauche ich auch keine Absicherung.“

Dieses Argument entbehrt jeglicher Grundlage. Ein Einbrecher weiß nicht, ob es in einem bestimmten Objekt etwas zu holen gibt oder nicht. Er begeht die Tat und schaut nach, welche Beute er machen kann.

Auch der Hinweis auf eine gute Versicherung, die im Schadenfall Ersatz leistet, ist kein gutes Argument, auf einen vernünftigen Einbruchschutz zu verzichten. Denn gerade lieb gewonnene ideelle Werte, wie zum Beispiel Erbstücke, lassen sich nicht ersetzen.

Letztlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass Einbruchopfer sehr oft traumatisiert sind. Zu wissen, dass jemand in der Wohnung war, ohne dass man es wollte und der dann auch noch in den Schränken gewühlt hat, ist für viele unerträglich. Das führt sogar soweit, dass Geschädigte das Haus oder die Wohnung aufgeben und umziehen.

Alles dies sind Argumente, es dem Einbrecher durch geeignete Sicherungsmaßnahmen so schwer wie möglich zu machen. Dass einbruchhemmende Maßnahmen hierbei durchaus Wirkung zeigen, belegt eindeutig das Landeskriminalamt Bayern, das seit langer Zeit jährliche Studien zu genau diesem Thema veröffentlicht. Darin wird eindeutig bewiesen, dass Einbruchversuche in der Regel an geeigneten technischen Präventionsmaßnahmen scheitern.

Die Schwachstellen müssen gefunden werden

Um eine geeignete Absicherung gegen Einbrüche von vornehmen zu können, muss zunächst erst einmal eine Schwachstellenanalyse durchgeführt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich der Immobilie um eine Wohnung, ein Haus oder um ein Gewerbeobjekt handelt. Schwachstellen, die es Einbrechern ermöglichen, in ein Objekt einsteigen zu können, sind prinzipiell dort, wo Mauer- oder Dachdurchbrüche vorhanden sind. Dies sind u. a. Türen, Fenster, Fenstertüren, Dachluken und Kellerschächte.

Bei der Bewertung der Gebäudesicherheit sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen. So müssen z. B. auch Fenster in höheren Stockwerken unter Umständen gesichert werden, wenn diese z. B. durch eine Steighilfe oder auf eine andere Weise gut erreicht werden können. Das kann z. B. das Flachdach einer Garage sein, die direkt an ein Haus gebaut wurde. Es ist sicherlich einleuchtend, dass von dem Flachdach aus erreichbare Fenster gesichert werden müssen.

Weiter müssen alle äußeren Umstände in die Analyse mit einbezogen und bewertet werden. So ist z. B. zu beachten, welche Grundstücksteile gut eingesehen werden können und welche Gebäudeteile eher verdeckt liegen. Weiter kann neben anderen Kriterien bedeutend sein, ob ein Objekt in einem ruhigen Gebiet oder ob es in einem stark frequentierten Bereich liegt.

Alleine schon die Schwachstellenanalyse erfordert großes Fachwissen und viel Erfahrung über die Vorgehensweise von Einbrechern. Sie sollte daher ausschließlich von einem qualifizierten Fachmann vorgenommen werden.

Mechanik vor Elektronik

Die gesamten Ergebnisse der Schwachstellenbewertung fließen in ein Konzept für geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch ein. In der Regel wird dabei jede Schwachstelle einzeln mit mechanischen Elementen nach DIN abgesichert. Das führt immer wieder dazu, dass die Frage auftaucht, ob nicht auch stattdessen die Montage einer Alarmanlage mit Bewegungs- und/oder Glasbruchmeldern ausreichen würde. Die Antwort darauf ist einfach.

Eine Alarmanlage kann ‚lediglich‘ melden, dass ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat. Das bedeutet konkret, dass sie nicht in der Lage ist, Einbrecher physisch am Eindringen in ein Objekt zu hindern. Oder anders formuliert: Trotz des Vorhandenseins einer Einbruchmeldeanlage kann ein Täter bei fehlender mechanischer Absicherung fast ungehindert in ein Gebäude einbrechen. Einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbruch kann nur die Mechanik realisieren. Deshalb gilt der Grundsatz, der auch von der Polizei so vertreten wird: Mechanik vor Elektronik. Wobei an dieser Stelle deutlich betont werden muss, dass die Installation von Einbruchmeldeanlagen eine sinnvolle Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz darstellt.

Auf die richtige Befestigungstechnik kommt es an.

Die Umsetzung des erarbeiteten Sicherungskonzeptes muss sehr sorgfältig ausgeführt werden. Die einschlägige Industrie stellt eine Vielzahl von geeigneten und hoch wirksamen Produkten für die Absicherung aller erdenklichen Schwachstellen her. Dennoch ist deren Wirksamkeit nur dann gewährleistet, wenn sie fachgerecht nach den Vorgaben der Hersteller montiert werden.

Da Einbrecher in der Regel mit brachialer Gewalt vorgehen, müssen die Sicherungselemente sehr großen Kräften widerstehen. Falsch oder nicht vollständig montierte Produkte können versagen und ihre Wirksamkeit nicht entfalten. Darüber hinaus muss der Monteur den Untergrund bewerten auf dem das Sicherungselement befestigt werden soll. Es dürfte einsichtig sein, dass zum Beispiel eine Gipskartonwand kaum zur Aufnahme von Riegeln geeignet sein dürfte.

Neben dem Untergrund spielt auch noch die genaue Positionierung des Bauteils eine entscheidende Rolle, um den erforderlichen Widerstand gegen Einbruch aufbringen zu können. So muss zum Beispiel ausgeschlossen sein, dass Eckbereiche eines Mauerwerks gelockert oder aufgesprengt werden, weil dort Befestigungsschrauben in Bohrlöcher gedreht werden, in denen sich Spreizdübel befinden.

Die Auswahl eines geeigneten Fach-Betriebs ist entscheidend

Die Absicherung von Gebäuden gegen Einbruchdiebstahl ist eine sehr komplexe Aufgabe, mit der Laien in der Regel überfordert sein dürften. Deshalb sollte mit der Arbeit ein kompetenter Fachbetrieb beauftragt werden, wie zum Beispiel ein Mitglieds-Unternehmen des BSD (Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland e.V.). Auf alle Fälle sollte man aber nur Betriebe beauftragen, die ein offenes Ladenlokal mit ortsüblichen Öffnungszeiten haben und die Tiefe und Breite der Sicherungstechnik bieten. Diese werden dem Kunden auf dessen Wunsch in der Regel auch Referenzobjekte benennen können, so dass dieser sich ein Bild von der Fachkompetenz des Sicherheitsfachgeschäfts machen kann.